Alle unsere Bauvorhaben werden durch ein deutsches Kreditinstitut (Globalgläubiger) begleitet. Seit 2005 ist unser Partner die Raiffeisenbank im Oberland eG.
Ein Globalgläubiger bietet unseren Kunden höchstmögliche Sicherheit, da der §3 der Makler und Bauträgerverordnung vorschreibt, dass der Globalgläubiger eine Freistellungserklärung abgeben muss. Der Inhalt dieser Freistellungserklärung wird vom Notar geprüft und muss gewährleisten, dass nicht zu übernehmende Grundpfandrechte im Grundbuch gelöscht werden, wenn das Bauvorhaben vollendet wird, unverzüglich nach Zahlung des geschuldeten Kaufpreises, andernfalls unverzüglich nach Zahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden Teils des geschuldeten Kaufpreises durch den Käufer.
Für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird, kann sich der Kreditgeber vorbehalten, an Stelle der Freistellung alle vom Käufer vertragsgemäß bereits geleisteten Zahlungen bis zum anteiligen Wert des Vertragsobjektes zurückzuzahlen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die oben genannte Freistellungsverpflichtungserklärung des Globalgläubigers dem Notar unverzüglich in Urschrift vorzulegen; diese Freistellungsverpflichtungserklärung wird sodann vom Notar treuhänderisch verwahrt.
Gemäß Kaufvertrag wird das Vorliegen der Freistellungserklärung vom Notar bestätigt und ist Fälligkeitsvoraussetzung.