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Bergblick Bad Tölz

Unsere Leistungen rund um Ihre schlüsselfertige Immobilie im Überblick:


Ausstattungsumfang der schlüsselfertigen Immobilie

Der Ausstattungsumfang der schlüsselfertigen Immobilie wird durch eine notariell verbriefte Baubeschreibung, die dazugehörigen Ausbau- und Installationspläne sowie durch die Teilungspläne festgelegt.

Vor dem Kauf eines Objektes wird klar geregelt, welche Leistung geschuldet wird und der Käufer erwarten darf.

Sonderwünsche

Abweichungen vom vertraglich geschuldeten Ausstattungsumfang sind Sonderwünsche.

Diese werden von uns sorgfältig auf deren Umsetzbarkeit geprüft und ggfs. in den Bauablauf integriert. Die Beauftragung von Sonderwünschen beim ausführenden Handwerksbetrieb erfolgt im Regelfall über den Bauträger.

Barrierefreiheit i.s.d. § 48 BayBo

Barrierefreie Raumkonzepte sind gesetzlich gefordert.

Bei unserer Planung streben wir an, die gesetzlich geforderte Anzahl an barrierefreien Wohneinheiten zu übertreffen.

Teilungserklärung

Bei nicht real geteilten Wohnbauprojekten ist die Teilungserklärung quasi die Satzung der zukünftigen Wohnungseigentümergemeinschaft und regelt zusammen mit der Gemeinschaftsordnung die Rechte der einzelnen Eigentümer.

In Zusammenarbeit mit unserem Notar erarbeiten wir praktikable Teilungserklärungen, die beim jeweils zuständigen Grundbuchamt eingereicht werden.

Abnahme des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums von Wohnanlagen

Das nach dem Bauträgervertrag geschuldete vertragsgemäß hergestellte Werk ist die gesamte Wohnanlage.

Ist deren Abnahmereife erreicht, laden wir Sie zur Abnahme Ihres Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums ein. Die Abnahme des Sondereigentums erfolgt in der Regel zwischen Bauträger, Käufer und Bauleitung.

Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums muss einzeln durch jeden Käufer erfolgen und wird in der Regel durch eine prüfende Instanz z.B. TÜV Süd begleitet.

Unterstützung im KfW-Antragsprozess

Vom Wegfall der KfW-55 Förderung wurden viele Käufer überrascht.

Für den Fall, dass ein neues KfW-Programm aufleget wird, können wir Ihnen im KfW-Antragsprozess unsere Unterstützung und die unseres Energieexperten zusichern.

Verkauf Ihrer Bestandsimmobilie

Aufgrund unserer langjährigen Branchentätigkeit verfügen wir über das notwendige Know-How sowie über ein fundiertes Netzwerk an soliden Interessenten. 

Wir können Sie dabei unterstützen, Ihre Bestandsimmobilie zu veräußern. Erfahren Sie mehr.

Vermietung Ihrer Immobilie

Wir unterstützen Sie gerne bei der Vermietung Ihrer Immobilie. Erfahren Sie mehr.


Wir bieten Ihnen größtmögliche Sicherheit


Gewerblicher Bauträger (MaBV)

Als gewerblicher Bauträger sichern wir Ihnen zu, dass die Inhalte unserer Bauträgerverträge konform mit der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sind und Sie einen hohen Käuferschutz genießen.

Dies wird durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer Jahr für Jahr überwacht und an die IHK bestätigt.

Globalgläubiger

Alle unsere Bauvorhaben werden durch ein deutsches Kreditinstitut (Globalgläubiger) begleitet. Seit 2005 ist unser Partner die Raiffeisenbank im Oberland eG.

Ein Globalgläubiger bietet unseren Kunden höchstmögliche Sicherheit, da der §3 der Makler und Bauträgerverordnung vorschreibt, dass der Globalgläubiger eine Freistellungserklärung abgeben muss. Der Inhalt dieser Freistellungserklärung wird vom Notar geprüft und muss gewährleisten, dass nicht zu übernehmende Grundpfandrechte im Grundbuch gelöscht werden, wenn das Bauvorhaben vollendet wird, unverzüglich nach Zahlung des geschuldeten Kaufpreises, andernfalls unverzüglich nach Zahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden Teils des geschuldeten Kaufpreises durch den Käufer. 

Für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird, kann sich der Kreditgeber vorbehalten, an Stelle der Freistellung alle vom Käufer vertragsgemäß bereits geleisteten Zahlungen bis zum anteiligen Wert des Vertragsobjektes zurückzuzahlen.

Der Verkäufer verpflichtet sich, die oben genannte Freistellungsverpflichtungserklärung des Globalgläubigers dem Notar unverzüglich in Urschrift vorzulegen; diese Freistellungsverpflichtungserklärung wird sodann vom Notar treuhänderisch verwahrt. 

Gemäß Kaufvertrag wird das Vorliegen der Freistellungserklärung vom Notar bestätigt und ist Fälligkeitsvoraussetzung.

Festpreis

Der Kaufpreis unserer Objekte ist ein Festpreis.

Er enthält u.a. folgende Positionen:

  • die Grundstückskosten

  • das Architektenhonorar

  • alle Bau- und Baunebenkosten

  • alle Kosten für Anlagen und Einrichtungen gemäß Baubeschreibung

  • die Kosten der Vermessung, Abmarkung und Gebäudeeinmessung

  • die Erschließungskosten nach dem BauGB für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen und die sonstigen Anliegerkosten nach dem bayerischen Kommunalabgabengesetz sowie die erstmaligen Anschlusskosten für Strom, Wasser und Kanalisation, mithin den kompletten Ersterschließungszustand.